Unternehmen

Videoüberwachung Ihres Unternehmens

Sie möchten Ihr Unternehmen oder eine öffentlich zugängliche Stelle überwachen?

Die allgemeinen Rechtsgrundlagen zur Videoüberwachung in Deutschland müssen in jedem Fall beachtet werden. Aus diesem Grund ist das Anbringen von Videosystemen im Vorhinein zu prüfen. Speziell für Unternehmer bieten wir Beratungsgespräche an. Folgende Themen müssen betrachtet werden:

Attention

Hinweis: Auf dieser Internetseite möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema Videoüberwachung zusammenstellen. Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und aufgrund der immer wieder wechselnden Rechtslage unvollständig sein könnte! Für juristische Fragen kontaktieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

Im betrieblichen Umfeld sollten Sie bereits bei der Planung von Videoüberwachungsanlagen folgenden Fragen beantworten können:

  1. Welche Bereiche sollen überwacht werden?
    1.  öffentlich zugänglicher Raum (z.B. Kundenbereiche)
    2.   Mitarbeiterräume
    3.   öffentliche Flächen (z.B. Gehwege)
    4.   privates Grundstück
  2. Dient die Videoüberwachung der
    1. Wahrung des Hausrechts oder –
    2. Wahrung eines anderen berechtigten Interesses (Zweck)?
      1. Wenn ja, welchem?
      2. Besteht eine Gefährdungslage und auf welche Tatsachen gründet sich diese, z.B. Vorkommnisse in der Vergangenheit
  3. Wurde der Zweck der Videoüberwachung schriftlich festgelegt?
  4. Warum ist die Videoüberwachung geeignet, den festgelegten Zweck zu erreichen?
  5. Warum ist die Videoüberwachung erforderlich und warum gibt es keine milderen Mittel, die für das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen weniger einschneidend sind?
  6. Welche schutzwürdigen Interessen der Betroffenen haben Sie mit welchem Ergebnis in die Interessenabwägung einbezogen?
  7. Ist eine Beobachtung der Bilder auf einem Monitor ohne Aufzeichnung der Bilddaten ausreichend? Wenn nein, warum nicht?
  8. Sofern aufgezeichnet wird, wann werden die Aufnahmen gelöscht?
    1. Wenn das Löschen nicht innerhalb von 48 Stunden erfolgt, begründen Sie bitte das spätere Löschen.
  9. Zu welchen Zeiten erfolgt die Videoüberwachung und wer hält sich üblicherweise zu dieser Zeit im überwachten Bereich auf?
  10. Wenn eine Videoüberwachung rund um die Uhr erfolgt, warum halten Sie sie für erforderlich bzw. warum kann sie nicht zeitlich eingeschränkt werden, z.B. auf außerhalb der Geschäftszeiten oder die Nachtstunden?
  11. Werden bestimmte Bereiche der Überwachung ausgeblendet oder verpixelt? Wenn nein, warum nicht?
  12. Über welche Möglichkeiten verfügt die Videokamera und welche hiervon sind für die Überwachung nicht erforderlich und ggfs. zu deaktivieren? – hinsichtlich der Ausrichtung, z.B. schwenkbar oder variabel, Dome-Kamera – bezüglich der Funktionalität, z.B. Zoomobjektive, Funkkameras, Audiofunktion
  13. Wurde geprüft, ob eine Vorabkontrolle erforderlich ist und wurde sie ggf. durch die bzw. den betrieblichen Datenschutzbeauftragten durchgeführt? Wenn nein, warum ist eine Vorabkontrolle nicht erforderlich?
  14. Wird auf die Videoüberwachung so hingewiesen, dass der Betroffene vor Betreten des überwachten Bereichs den Umstand der Beobachtung erkennen kann?
  15. Wird in dem Hinweis die verantwortliche Stelle genannt?
  16. Unter welchen Voraussetzungen wird Einsicht in die Aufnahmen genommen? Durch wen? Ist die Protokollierung der Einsichtnahme sichergestellt? Wurden die zugriffsberechtigten Personen auf das Datengeheimnis verpflichtet?
  17. Wurden die technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten nach § 9 BDSG (und der Anlage hierzu) getroffen?
  18. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat und wurde mit diesem eine Betriebsvereinbarung zur Videoüberwachung getroffen?

Auch wenn Sie sich mit diesen Fragen beschäftigt haben, ist nicht automatisch eine Zulässigkeit daraus abzuleiten.  Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeiter für alle weitere Fragen zur Verfügung.

Rufen Sie uns an und erleben Sie wirklichen Service!

Sie haben Probleme mit Ihrer EDV Umgebung? Sie müssen ständig warten, bis Ihnen geholfen wird? Mit INNESYS gehören diese Probleme der Vergangenheit an.

Nach oben scrollen