Private Grundstücke

Videoüberwachung des eigenen privaten Umfeldes

Mit Sicherheit ein gutes Gefühl zu Hause

Eine Überwachung des eigenen privaten Umfeldes (Grundstück, Haus, Wohnung) ist grundsätzlich zulässig. Werden fremde Personen innerhalb dieses rein privaten Umfeldes überwacht, ist dies jedoch nur erlaubt, wenn die betroffenen Personen dem ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zugestimmt haben. Eine Überwachung eines fremden privaten Umfeldes oder öffentlichen Umfeldes (Straßen, Wege, Plätze) ist im Regelfall nicht zulässig und nur öffentlichen staatlichen Stellen vorbehalten. Eine Überwachung des eigenen, jedoch öffentlich zugänglichen Privat-Umfeldes kann abhängig vom Überwachungszweck im Einzelfall zulässig sein.

Attention

Hinweis: Auf dieser Internetseite möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema Videoüberwachung zusammenstellen. Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und aufgrund der immer wieder wechselnden Rechtslage unvollständig sein könnte! Für juristische Fragen kontaktieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

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